Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Den Fragebogen zur Symptom und Risikoeinschätzung der Universitätskliniken Giessen und Marburg finden Sie unter:

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen finden Sie hier:

Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.
In Deutschland wurden seit Ende Januar ebenfalls einige Erkrankungsfälle bestätigt.

Der Ausbruch wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, das zu der gleichen Gruppe Coronaviren gehört wie das SARS- und MERS-Virus (ß-Coronaviren). Inzwischen erhielt das neuartige Coronavirus den offiziellen Namen “SARS-CoV-2“, die  Atemwegserkrankung, die es auslöst, wird als “COVID-19” bezeichnet. Man nimmt an, dass der Vorläufer des neuartigen Coronavirus von Wildtieren stammt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan, in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben, der am 1.1.2020 geschlossen wurde.

 

 

 

Wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen waren vier von fünf Krankheitsverläufen mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus mit einem schwereren Verlauf einhergehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung führen. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.

 

 

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden (siehe auch Frage „Welche Krankheitszeichen werden durch Coronaviren ausgelöst?“). Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten.

Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Siehe auch die Frage „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen“ und „In welchen Situationen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten Atemwegsinfektionen sinnvoll?“

Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.

 

Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

 

Die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus für Deutschland lassen sich nicht vorhersagen. Sie könnten mit einer schweren Grippewelle vergleichbar sein: Sollten sich in Deutschland sehr viele Menschen anstecken, muss auch mit schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen gerechnet werden. Auch Bürgerinnen und Bürger können dazu betragen die Verbreitung des Virus einzudämmen, indem sie folgende Empfehlungen berücksichtigen:

  • Sich auf den Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen zum neuartigen Coronavirus anbieten, informierten. Dies sind beispielsweise die Seiten der Bundes- und Landesgesundheitsministerien, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts. Falls erforderlich, informiert auch das lokale Gesundheitsamt über die entsprechende Situation.
  • Keine zweifelhaften Social-Media-Informationen verbreiten.
  • Eine gute Händehygiene und Husten- und Niesetikette praktizieren.
  • Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
  • Abstand halten von Menschen, die sichtbar an einer Atemwegserkrankung leiden, auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.
  • Generell bei Erkrankungen: nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

Weitere Informationen, wie sich jeder Einzelne auf eine COVID-19-Pandemie vorbereiten kann, stellt das Science Media Center zur Verfügung.

 

Um die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus bestmöglich zu verhindern, ordnen Behörden verschiedener betroffener Staaten an, dass Hotels, Schiffe, Orte, aber auch ganze Regionen für einen gewissen Zeitraum unter Quarantäne gestellt werden. Dies muss kein Anzeichen dafür sein, dass es dort zu Übertragungen gekommen ist. Oftmals handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die nach Ausschluss eines Verdachts schnell wieder aufgehoben wird.

Wer davon erfährt, dass ein Ort, an dem er sich kürzlich aufgehalten hat, unter Quarantäne gestellt wurde, sollte sich zunächst über die Medien (z. B. aktuelle regionale Tageszeitung, lokale Radiosender) informieren, aus welchem Grund und für wie lange die Quarantäne verhängt wurde. Oft besteht kein Grund zur Sorge, z. B., wenn der Erkrankte erst angereist ist, nachdem man selbst schon abgereist war, oder der eigene Aufenthalt schon 14 Tage oder länger her ist, ohne dass man Krankheitszeichen entwickelt hat. Wenn weiterhin die Sorge besteht, dass eine Ansteckung stattgefunden haben könnte, kann man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dieses kann das individuelle Risiko weiter eingrenzen und ggf. Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Personen, die unter Krankheitszeichen leiden, sollten – nach telefonischer Vorankündigung und mit Verweis auf den unter Quarantäne stehenden Ort – einen Arzt aufsuchen. Eine weitere Abklärung kann – je nach Schwere der Krankheitszeichen – auch ohne Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgen.

Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes Eine spezifische, d. h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.

 

Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. In China soll Medienberichten zufolge ein erster Impfstoffkandidat ab Ende April 2020 in einer klinischen Studie erprobt werden. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar.

 

  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt werden.
  • Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von Krankheitszeichen der Atemwege, sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und eine Ärztin oder Arzt aufsuchen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch kontaktieren. Weisen Sie in dem Gespräch auf Ihre Reise hin und besprechen Sie das weitere Vorgehen bevor Sie sich in eine Arztpraxis begeben.
  • Für Reisende aus Regionen, in denen Fälle von COVID-19 (das ist die Atemwegserkrankung, die durch das neuartige Coronavirus ausgelöst wird) vorkommen, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten Sie unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben sowie die Husten- und Niesetikette und eine gute Händehygiene beachten.
  • Für alle Flugreisende aus China gilt seit dem 15.2.2020 ein besonderes Verfahren (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit). Unter anderem werden sie befragt, ob sie Kontakt mit Coronavirus-Infizierten hatten oder sich im Infektionsgebiet aufgehalten haben. Personen an Bord, die offensichtlich krank sind oder eine ansteckende Krankheit haben könnten, müssen gemeldet werden.

Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, möglichst lückenlos zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, in häuslicher Quarantäne zu beobachten. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.

Für Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden.

Angehörige können die Kontaktperson im Alltag zum Bespiel durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Oberflächen, mit der die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Hierzu stellt das Robert Koch-Institut ein Merkblatt zur Verfügung: „Häusliche Quarantäne – Merkblatt für Betroffene“.

Coronaviren, die Atemwegserkrankungen verursachen können, werden in der Regel über Sekrete des Atmungstrakts übertragen. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Vorbeugung.

Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehören, wie beispielsweise importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionskrankheiten wie beispielsweise Magen-Darm Erkrankungen schützen.

Unabhängig davon hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen sind die korrekte Husten- und Nies-Etiketteeine gute Händehygiene und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

 Wenn eine an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz).

Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt. Dieser muss eng anliegend getragen werden und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Während des Tragens sollte er nicht (auch nicht unbewusst) verschoben werden. Lassen Sie sich von einer medizinischen Fachkraft beraten, ob diese Maßnahme in Ihrem konkreten Fall empfehlenswert ist, welche Maske für Sie geeignet ist und wie man die Maske richtig anlegt bzw. wechselt.

Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.

Die WHO hat am 30.1.2020 festgestellt, dass es sich beim aktuellen Ausbruch durch das neuartige Coronavirus in China um eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ handelt. Die WHO hat dabei für die betroffenen und die angrenzenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen. Für Deutschland hat die Einstufung keine direkten Folgen, da die WHO-Empfehlungen hier bereits erfüllt sind.

Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes einzusehen.

Weitere (Fach-)Informationen zum neuartigen Coronavirus sind auf den Internetseiten des Robert Koch- Instituts zu finden.
Aktuelle Einschätzung zur Sicherheit von Reisenden in betroffene Regionen gibt das Auswärtige Amt.
Darüber hinaus finden Sie aktuelle Einschätzungen der Lage auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), einige Bundesländer und Krankenkassen haben Hotlines für Bürger geschaltet.

Die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 getestet wird, trifft der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:

  1. Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
  2. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
  3. Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
  4. Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
  5. Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptomen ohne Risikofaktoren

Die Konstellationen 1 und 2 gelten als begründeter Verdachtsfall und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.

Der Abstrich wird derzeit in der Abstrichpraxis der KV Hessen im Georg Gaßmannstadium Marburg Leopold-Lucas-Straße 46B, 35037 Marburg durchgeführt von 9-13 Uhr von Montag bis Freitag.

In unserer Praxis sowie als auch im ärztlichen Bereitschaftsdienst Marburg werden bis auf wenige Ausnahmen keine Abstriche durchgeführt

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Vorstellung in der Praxis erst nach telefonischer Anmeldung

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